Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) 818.101.24
vom 19. Juni 2020 (Stand am 20. Dezember 2021)
Informationen und Dokumente rund um COVID-19
vom 19. Juni 2020 (Stand am 20. Dezember 2021)
Stand: 20.12.2021
Dieses Schutzkonzept ist für Gottesdienste OHNE Zertifikatspflicht. Die Anzahl der Teilnehmenden inklusiver aller aktiv Mitwirkenden ist auf maximal 50 Personen begrenzt.
Dieses Schutzkonzept ist für Gottesdienste mit mehr als 50 Teilnehmenden und Zertifikatspflicht. Einlass haben nur Teilnehmer mit einem gültigen Covid-Zertifikat nach 2G-Regel (geimpft oder genesen).