Corona Zertifikatspflicht und Schutzkonzepte
Aushang vom 15. September 2021
Mit Wirkung zum 13. September 2021 hat der Bundesrat beschlossen, dass für alle Veranstaltungen im Innenbereich – dazu gehören auch Gottesdienste – das Zertifikatserfordernis gilt. Der Kirchenrat der evangelischen Landeskirche des Kanton Thurgau hat nun seine Weisungen und Ratschläge herausgegeben. Auf unsere Veranstaltungen heruntergebrochen bedeutet das:
Gottesdienste bis 50 Personen
Diese sind ohne Zertifikatspflicht. Es gilt Maskentragepflicht und Einhaltung des Abstandes. Zur Anwendung kommt das Schutzkonzept Gottesdienste ohne Zertifikatspflicht.
Gottesdienste über 50 Personen
Die Teilnehmenden müssen ein gültiges COVID-Zertifikat vorweisen können. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Zur Anwendung kommt das Schutzkonzept Gottesdienste mit Zertifikatspflicht.
Ankündigung einer Zertifikatspflicht
Ob für einen Gottesdienst eine Zertifikatspflicht gilt oder nicht ist der Anzeige im «Bote vom Untersee und Rhein», dem Schaukasten an der Stadtkirche oder unserer Webseite zu entnehmen.
Schweigen für den Frieden
Das «Schweigen für den Frieden» findet ohne Zertifikatspflicht statt. Es ist auf maximal 30 Personen in der Stadtkirche begrenzt. Es gilt Maskentrage- und Abstandspflicht.
Weitere kirchliche Angebote
Für alle anderen Angebote (Chilekaffi, Kreativ-Treff, Spielnachmittag, Begegnungszmittag, Gesprächskreise, Kreistanzen, Erwachsenenbildung) besteht für alle Teilnehmenden Zertifikatspflicht.