Informationen zur Zertifikatspflicht

Update: 21.12.2021

Mit Wirkung zum 20. Dezember 2021 hat der Bundesrat weitere Verschärfungen der Zertifikatspflicht und Einschränkungen beschlossen. Der Kirchenrat der evangelischen Landeskirche des Kanton Thurgau hat nun seine Weisungen und Ratschläge herausgegeben. Auf unsere Veranstaltungen heruntergebrochen bedeutet das:

  • Gottesdienste ohne Zertifikatspflicht (unverändert)

    Diese sind auf maximal 50 Personen inklusive Kinder und aktiv Mitwirkender beschränkt. Es gilt Maskentragepflicht und Einhaltung des Abstandes. Kontaktdaten müssen erhoben werden. Zur Anwendung kommt das Schutzkonzept Gottesdienste ohne Zertifikatspflicht.

  • Gottesdienste mit Zertifikatspflicht

    Die Gottesdienste unterliegen neu der 2G-Regel (geimpft oder genesen), was durch ein entsprechendes COVID-Zertifikat nachzuweisen ist. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Das Tragen einer Hygienemaske ist vorgeschrieben. Zur Anwendung kommt das Schutzkonzept Gottesdienste mit Zertifikatspflicht.

  • Ankündigung einer Zertifikatspflicht

    Ob für einen Gottesdienst eine Zertifikatspflicht gilt oder nicht ist der Anzeige im «Bote vom Untersee und Rhein», dem Schaukasten an der Stadtkirche oder unserer Webseite zu entnehmen.

  • Schweigen für den Frieden

    Das «Schweigen für den Frieden» findet ohne Zertifikatspflicht statt. Es ist auf maximal 30 Personen in der Stadtkirche begrenzt. Es gilt Maskentrage- und Abstandspflicht.

  • Weitere kirchliche Angebote

    Für alle anderen Angebote (Chilekaffi, Kreativ-Treff, Spielnachmittag, Begegnungszmittag, Gesprächskreise, Kreistanzen, Erwachsenenbildung) besteht für alle Teilnehmenden Zertifikatspflicht nach der 2G-Regel (geimpft oder genesen).

Die Kirchenvorsteherschaft

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